Emschergenossenschaft
Verhandlungsverfahren nach VOF mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb
Durch die Überleitung des Oberlaufes in den Sodinger Bach verliert der Ostbach seinen Reinwasserzufluss und somit seine Gewässereigenschaften. Dementsprechend verbleibt für die verrohrte Gewässerstrecke durch die Herner Innenstadt künftig die Funktion eines Mischwasserkanals zur Ableitung der Zuflüsse aus dem Kanalnetz der Stadt Herne sowie vereinzelten Direkteinleitungen. Gleiches gilt für den Westbach. Der Zufluss von natürlichen Flächen erfolgt lediglich über den Abfluss aus zwei Quellteichen, die in die Mischwasserkanalisation eingeleitet werden. Aufgrund der sehr geringen Quellwassermenge soll von einer Entflechtung abgesehen und stattdessen ebenso die Aufhebung des Status als Gewässer erfolgen. Eine Bestandserfassung des Kanals zeigte zahlreiche Undichtigkeiten im Mauerwerk und in den Fugen, des Weiteren sind weite Teile des Kanals mäßig bis stark versintert. Anhand dieser Ergebnisse wurden die Grundwasserverhältnisse im Einflussbereich der Kanäle untersucht und festgestellt, dass Ost- und Westbach eine signifikant drainierende Wirkung auf das Gewässerumfeld haben. Nach der Aufhebung des Gewässerstatus und der Umwidmung in einen Mischwasserkanal gelten Ost- und Westbach als Abwasseranlagen und sind gemäß den Grundsätzen aus § 60 (1) WHG zu betreiben und zu unterhalten. Dies erfordert die Sanierung des Ost- und Westbaches sowie vorlaufend den Bau eines Ersatzdrainagesystems zum Ausgleich der daraus resultierenden Grundwasserstandsanhebungen.
Dipl.-Ing. Stefanie Koch
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Verfahren abgeschlossen